Darf man seine "alte" Brevet-Ausbildung der Feuerwehr noch abschließen?

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Ausbildung
Im Königlichen Erlass vom 18. November 2015 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste ist vorgesehen, dass eine alte Brevet-Ausbildung abgeschlossen werden darf. Hieran sind jedoch einige Bedingungen geknüpft, die wir nachstehend erläutern. Generell ist der alte KE Ausbildungen vom 21. Februar 2011 auf alle Ausbildungen anwendbar, die vor dem 1. Januar 2016 begonnen wurden.

Willy Vanderstraeten, Direktor a.i. des Fachzentrums für zivile Sicherheit (KCCE) erklärt: "Diese Übergangsmaßnahme soll Personen, die bereits eine alte Brevet-Ausbildung begonnen haben, die Möglichkeit geben, diese Ausbildung abzuschließen. Es geht also nicht darum, dass jetzt noch eine vollständige Brevet-Ausbildung im alten System absolviert wird. Wenn Sie beispielsweise vor dem 1. Januar 2016 nur ein Modul bestanden haben, ist es logischer, mit den neuen Brevet-Ausbildungen von vorne anzufangen. Das Absolvieren dieser neuen aktualisierten Ausbildungen bietet Vorteile für Sie selbst und für Ihre Zone."

Die alte Brevet-Ausbildung wird berücksichtigt, wenn sie vor dem 1. Januar 2016 begonnen wurde.

Anders gesagt:

  • Die Einschreibungen müssen vor dem 1. Januar 2016 erfolgt sein.
  • Man muss offiziell eingeschrieben sein, um in Betracht zu kommen.
  • Mindestens ein Modul, d.h. der diesbezügliche Unterricht, hat vor dem 1. Januar 2016 begonnen, unabhängig davon, ob man diesen ersten Kursen beigewohnt hat oder nicht.
  • Sie müssen noch keine Prüfung abgelegt haben. Natürlich dürfen deren schon abgelegt worden sein.
  • Sie müssen noch keine Modulzertifizierung erlangt haben. Natürlich dürfen deren schon erlangt worden sein.

Wenn Sie die vorstehenden Bedingungen erfüllen, dürfen Sie die alte Ausbildung fortsetzen und die diesbezüglichen Prüfungen ablegen. Wie bisher haben Sie Anrecht auf bis zu 4 Prüfungsversuche (unter Berücksichtigung der vergangenen Prüfungsversuche).

Genau wie vor der Reform bleiben die alten Module 5 Jahre ab Prüfungsbesprechung gültig.

Anders gesagt:

  • Jeder, der seit dem 1. Januar 2011 Gegenstand einer Prüfungsbesprechung in Bezug auf das vorher absolvierte Modul gewesen ist, darf das folgende Modul noch beginnen. Beachten Sie jedoch, dass man alle Module binnen 5 Jahren nach der Prüfungsbesprechung in Bezug auf das erste Modul bestehen muss, was nicht in allen Fällen machbar ist.
  • Wenn Sie ein Modul vor 2011 bestanden haben, können Sie die alte Ausbildung nicht mehr fortsetzen. Denn laut alter Regelung war ein Ausbildungsmodul nur 5 Jahre lang gültig.

Wann müssen Sie die Ausbildung spätestens abschließen?

Alles hängt ab vom Datum der Prüfungsbesprechung in Bezug auf das erste Modul der alten Brevet-Ausbildung, die Sie abschließen möchten. Da es um alte Brevet-Ausbildungen geht, muss hier der alte KE Ausbildungen vom 21. Februar 2011 eingehalten werden. Sie haben also ab der Prüfungsbesprechung in Bezug auf das erste Modul 5 Jahre Zeit, alle Module zu bestehen und das Brevet zu erlangen.

Beispiel: Im Fall einer begonnenen Ausbildung, in deren Rahmen die Prüfungsbesprechung in Bezug auf das erste Modul, für das Sie eingeschrieben waren, am 30. April 2012 stattgefunden hat, müssen Sie vor dem 1. Mai 2017 alle Module der Ausbildung bestanden haben, wenn Sie das Brevet erlangen möchten.

Benachrichtigen Sie Ihre Zone vor dem 28. Februar 2017, wenn Sie noch eine alte Brevet-Ausbildung absolvieren können und möchten.

Aufgrund des Aufwands für die praktische Organisation dieser alten Module muss jeder, der denkt, für den Abschluss einer bestimmten alten Brevet-Ausbildung in Betracht zu kommen, sofort und in jedem Fall vor dem 28. Februar den Zonenkommandanten bzw. den Ausbil-dungsverantwortlichen kontaktieren mit der Bitte, für die alte Ausbildung eingeschrieben zu werden. Nur so können die Feuerwehrschulen diese Ausbildungen (rechtzeitig) organisieren. Das Fachzentrum für zivile Sicherheit (KCCE) wird die Zonenkommandanten per Brief auf-fordern, eine Liste aller Personen ihrer Zone, die noch eine alte Brevet-Ausbildung absolvie-ren möchten, zu übermitteln. Auf der Grundlage dieser Informationen wird das KCCE in Zusammenarbeit mit den Feuerwehrschulen die alten Brevet-Ausbildungen organisieren.

Weitere Infos:

Neuer KE + Anlagen: Königlicher Erlass vom 18 November 2015 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse.

Alter KE + Anlagen: Königlicher Erlass vom 21. Februar 2011 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste.